Prüfungsbetriebe, die Abschlussprüfungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) durchführen, sind verpflichtet, Regelungen festzulegen, die eine hohe Qualität der von ihnen durchzuführenden Prüfungen gewährleisten. Diese gesetzten Regelungen werden regelmäßig im Rahmen einer Qualitätssicherungsprüfung durch einen anerkannten externen Qualitätssicherungsprüfer geprüft.
Multicont hat sich dieser externen Qualitätssicherungsprüfung 2019 erfolgreich unterzogen.
Multicont verfügt über eine aufrechte Bescheinigung gemäß § 35 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) bis zum 18. Dezember 2025.
Multicont ist auch selbst berechtigt, Qualitätssicherungsprüfungen gemäß § 24 APAG durchzuführen.
Die Multicont führte bis einschließlich dem Jahr 2016 Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durch. Beginnend mit dem Jahresabschluss 2021 ist die Multicont wieder mit der Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse beauftragt.