Neuigkeiten und Änderungen für die Steuerberatung – COVID 19

5 Tipps zur Beantragung der Kurzarbeit:

  1. Infos einholen beim AMS oder der WKO – Infos werden laufend aktualisiert
  2. Dokumente ausfüllen / Vereinbarungen abschließen: Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung in Betrieben ohne Betriebsrat. AMS Antragsformular (Corona) und Begründung „wirtschaftliche Schwierigkeiten“ wegen Corona Maßnahmen hinzufügen
  3. Dokumente dem AMS schicken (wenn möglich via eAMS Konto, sonst per e-mail)
  4. Sozialpartner unterschreiben binnen 48 Stunden
  5. Rückmeldung AMS an Unternehmen über Genehmigung / Nachbesserungsbedarf / Ablehnung

Muster für Vereinbarungen

Neue Richtlinien und Verbesserungen vom AMS zum Thema Kurzarbeit

 
  • Der Antrag kann jederzeit ohne Fristen eingebracht werden (ab 16.3.)

  • Offene Urlaube und Zeitausgleich müssen nicht vorab verbraucht, sondern können eingefroren werden

  • Die gekürzte Normalarbeitszeit muss im Durchrechnungszeitraum gegeben sein – so kann auch eine zeitweilige Nullbeschäftigung in ein Kurzarbeitsmodell integriert werden.

  • Übernahme der SV-Beiträge ab Beginn der Kurzarbeit.

  • Auch Geschäftsführer sind gefördert, sofern sie ASVG-versichert sind

  • Auch für einzelne Mitarbeiter möglich.

 

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Österreichische Gesundheitskassen – vorübergehende Erleichterungen seit 16.03.2020

 
  • Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.

  • Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.

  • Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.

  • Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.

  • Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.

Wichtig: Gesetzliche Fälligkeit der Beiträge bleibt bestehen! Geltungszeitraum: Zumindest bis Ende April – gesetzliche Regelungen werden erwartet

 
 

Weitere Infos

Quotenregelung – Steuererklärungen 2018 sind bis 31.8.2020 einzubringen

 
  • für alle nach dem 31.8.2020 einlangenden Erklärungen für 2018 die in der Bundesabgabenordnung vorgesehen Regelungen gelten.

  • Da die Quote generell ausgesetzt ist, erfolgen dieses Jahr auch keine Ausschlüsse aus der Quotenregelung.

Wichtig: Herabsetzung von Vorauszahlungen und Zahlungserleichterungen soll ausschließlich über Finanzonline beantragt werden!

 

Über den Postkorb corona@bmf.gv.at eingebrachte Sammelanträge können vom BMF nicht bearbeitet werden.

 
 

Weitere Infos

Härtefallfonds – Beantragung ab dem 27.03.2020 um 17:00

 
  • Einmaliger Zuschuss für Selbstständige

  • muss nicht zurückgezahlt werden

  • Voraussetzung ist, dass man sich in einer akuten finanziellen Notlage befindet

  • laufende Kosten könne nicht mehr gedeckt werden; oder

  • behördliches Betretungsverbot; oder

  • Umsatzeinbruch von mindesten 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres

  • Auszahlung in 2 Phase 1. Soforthilfe von 500 – 1000 Euro 2. weiterer Zuschuss richtet sich nach Höhe der Einkommenseinbuße

Hier beantragen Härtefallfonds – Förderrichtlinien

FAQ und laufende Maßnahmen der Regierung

 

Coronavirus FAQ – Informationen von der Wirtschaftskammer

 

Link zu laufende News über Maßnahmen der Regierung

 
 

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 27.03.2020 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle Informationen erhalten Sie unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html.